Öffentliche Auslegungen
Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dazu werden die Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zur Entwurfsplanung vorgebracht werden. Die Internetseite, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Bitte beachten Sie dazu die Ankündigungen im Internet und im Amtsblatt der Stadt Ludwigsfelde.
Die entsprechenden Informationen finden Sie während der Veröffentlichungsfrist jeweils planbezogen in untenstehender Aufstellung.
Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung.
Aktuelle Auslegungen
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 52 „Ergänzende Wohnbebauung und Parkhäuser an der Albert-Schweitzer-Straße“ der Stadt Ludwigsfelde
- Beteiligung der Öffentlichkeit und TÖB gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum 2. Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungssatzung (zuvor Abrundungssatzung) sowie der Ergänzungssatzung für den OT Kerzendorf der Stadt Ludwigsfelde